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Lexikon.

Definition

Bestehen aus der Summe der Materialeinzelkosten aller eingesetzten Einzelkosten-Materialarten und den Materialgemeinkosten.

  • Materialeinzelkosten (MEK) erfassen den Materialverbrauch für die Fertigung des zu kalkulierenden Kostenträgers oder Auftrags und den Wert des Materials je Mengeneinheit.
  • Materialgemeinkosten (MGK) umfassen die durch Einkauf, Lagerung und Verwaltung des Materials entstandenen Kosten. Sie werden als Prozentwert auf die Materialeinzelkosten verrechnet. Den Materialgemeinkostenzuschlag ermittelt man in der Kostenstellenrechnung aus den periodischen Materialeinzel- und Materialgemeinkosten.

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