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Lexikon.

Definition

Bezeichnung für die Bewertung der Bedeutung (Wichtigkeit) interessierender Sachverhalte untereinander, um z. B. Schwerpunkte zu erkennen oder Rangfolgen zu bilden. Wird beispielsweise bei der Arbeitsbewertung, bei Nutzwertanalysen oder beim paarweisen Vergleich verwendet, wobei die Gewichtungsfaktoren willkürlich festgelegt werden. Bei der Arbeitsbewertung sind möglich:

  • getrennte Gewichtung - Gewichtung der Anforderungsarten zueinander im Anschluss an das Bestimmen der Rangplatz-Nummer oder Stufenzahl durch Multiplikation mit den vereinbarten (definierten) Gewichtungsfaktoren, um Teilarbeitswerte je Anforderungsart zu erhalten. Der Schwierigkeitsgrad (Gesamtanforderungswert) einer Arbeitsaufgabe ergibt sich aus der Summe der Teilarbeitswerte.
  • gebundene Gewichtung - Die Gewichtung der Anforderungsarten zueinander ist festgelegt und berücksichtigt bereits eine unterschiedliche Anzahl von Bewertungsstufen oder Rangreihen. Der Schwierigkeitsgrad (Gesamtarbeitswert) einer Arbeitsaufgabe ergibt sich aus der Summe der einzelnen Anforderungspunktwerte.

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