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Lexikon.

Definition

Kostenbestandteil, der sich aus dem „direkten“ Entgelt sowie den Personalnebenkosten für die Beschäftigten zusammensetzt. Personalnebenkosten sind der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) sowie die gesetzlichen und tariflichen Zusatzleistungen (z. B. Bezahlung von Feiertagen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld).

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