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Lexikon.

Definition

Unter Arbeitswirtschaft versteht man die praktische Arbeitswissenschaft im Betrieb. Die Arbeitswirtschaft dient dazu, Arbeitssysteme mit arbeitswissenschaftlichen Methoden praxisorientiert zu gestalten. Dabei soll die menschliche Arbeit unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer und arbeitsrechtlicher Aspekte möglichst effektiv und effizient eingesetzt werden.

So sind Aspekte der Arbeitswirtschaft oft als Standard und Methodenvereinbarungen in Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingegangen, etwa als Regelungen zur Gliederung und Bestimmung des Arbeitsentgelts sowie zur Festlegung und Standardisierung der Zeitstruktur (Zeitwirtschaft) von Arbeitsabläufen.

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