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Lexikon.

Definition

Bestimmter, durch die Arbeitsorganisation festgelegter Teil der betrieblichen Gesamtarbeit, der alle Arbeiten umfasst, die einem Beschäftigten übertragen werden bzw. worden sind. Nach DIN EN ISO 6385:2004 handelt es sich um „eine zur Erfüllung eines vorgesehenen Arbeitsergebnisses erforderliche Aktivität oder Anzahl von Aktivitäten des Arbeitenden/Benutzers“. Arbeitsaufgaben beziehen sich ausdrücklich auf Aufgaben, die vom Menschen auszuführen sind.

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